Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für alle Leistungen der DATO-IT GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Stand: April 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Leistungen der DATO-IT GmbH, Zeißstraße 7, 23560 Lübeck (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „wir") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde").
(2) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(3) Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Wir erbringen IT-Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen:
- Planung, Implementierung und Betrieb von 24/7-KI-Retail-Systemen (Zutrittstechnik, KI-Kameraüberwachung, Bezahl- und Warewirtschaftsintegration)
- Individuelle Software-Entwicklung (Web-Applikationen, APIs, Backend-Systeme, Customer-Portale)
- Aufbau und Wartung von IT-Infrastruktur und Netzwerken (UniFi-basiert, Server-, Firewall- und WLAN-Lösungen)
- Cloud- und Microsoft-365-Lösungen sowie Cloud-Telefonie
- Fernwartung, Monitoring, Support sowie Consulting-Leistungen
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Projektvertrag.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind — sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet — freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder textformliche Auftragsbestätigung oder durch Leistungsbeginn zustande.
(2) Absprachen in Text- oder Schriftform (auch E-Mail) sind zu Beweiszwecken vorzuziehen. Mündliche Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, werden Leistungen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Projektarbeiten werden nach vorheriger Vereinbarung zum Festpreis oder nach Zeit- und Materialaufwand (T&M) abgerechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei größeren Projekten behalten wir uns Abschlags- oder Meilensteinzahlungen vor.
(4) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB).
§ 5 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten
(1) Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt.
(2) Der Kunde stellt uns alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Hardware, Software und Räumlichkeiten rechtzeitig und in angemessenem Umfang zur Verfügung. Verzögerungen aus verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung gehen nicht zu unseren Lasten.
(3) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner mit ausreichenden Entscheidungs- befugnissen.
§ 6 Abnahme (bei Werkleistungen)
(1) Bei abnahmepflichtigen Werkleistungen (z. B. Individual-Software, 24/7-Shop- Installation) erklärt der Kunde die Abnahme nach erfolgreicher Funktionsprüfung in Textform (§ 640 BGB).
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nimmt der Kunde das Werk trotz Fertigstellung und Anzeige der Abnahmereife nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab, gilt die Abnahme als erklärt, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Dienst- bzw. Werkverträge.
(2) Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Bei Kaufleuten gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
(3) Ist eine Nacherfüllung fehlgeschlagen, steht dem Kunden Minderung oder Rücktritt zu. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 8 dieser AGB.
(4) Die Verjährungsfrist beträgt bei Werkleistungen 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personen- schäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
(4) Für Datenverluste haften wir nur in dem Umfang, in dem ein ordnungsgemäß und regelmäßig erstelltes Backup des Kunden den Aufwand der Wiederherstellung begrenzt hätte.
§ 9 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Software- und Werkleistungen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck nach vollständiger Bezahlung.
(2) Weitergehende Rechte — insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Bearbeitung über den Vertragszweck hinaus — bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Bestehende Rechte an vorbestehenden Werkteilen (Libraries, Frameworks, Open- Source-Komponenten, Templates) bleiben unberührt und werden zu den jeweiligen Lizenzbedingungen genutzt.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich zu behandeln.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) nachweislich öffentlich zugänglich sind, (b) rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, oder (c) aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
§ 11 Datenschutz
Die Parteien beachten die Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Soweit wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung auf unserer Website ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Subunternehmer
Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
§ 13 Kündigung
(1) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungs- oder Support-Verträge) können von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 14 Höhere Gewalt
Umstände höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Ausfall kritischer Dienstleister, Cyber-Angriffe Dritter, Pandemien) befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Hierauf berufende Parteien sind zur unverzüglichen Unterrichtung der anderen Partei verpflichtet.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrags- verhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — Lübeck.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Hinweis: Diese AGB sind als Muster formuliert und beruhen auf allgemeinen Handelsbräuchen im B2B-IT-Geschäft. Sie dienen als Grundlage und müssen vor Go-Live durch eine Fachanwalt:in für IT-Recht auf Ihre individuellen Vertragskonstellationen, Branche und Produkte angepasst werden. DATO-IT GmbH übernimmt keine Gewähr für die juristische Belastbarkeit dieses Mustertextes.
